Rechtsprechung
   VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36889
VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21 (https://dejure.org/2021,36889)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.08.2021 - 1 L 424.21 (https://dejure.org/2021,36889)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2021 - 1 L 424.21 (https://dejure.org/2021,36889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Demonstrationen am Wochenende gegen Corona-Maßnahmen bleiben überwiegend verboten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Demonstrationen am Wochenende gegen Corona-Maßnahmen bleiben überwiegend verboten

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21
    Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG und Art. 26 VvB in Ansehung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit für das demokratische und freiheitliche Gemeinwesen insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren und dem Beitrag, den ein Verbot zur Gefahrenabwehr beizutragen vermag (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20, juris, Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2021 - 11 S 17.21

    Corona; Antrag gegen die 6. SARS-Cov-2-EindV insgesamt; Norm i.S.d. § 47 VwGO;

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, der die Kammer folgt, gibt es gegen die Verlässlichkeit der Fallzahlen, die maßgeblich auf die durch PCR-Testungen bestätigten Fallmeldungen an das RKI gestützt sind, sowie die daraus errechnete, gem. § 28a Abs. 3 Satz 5 IfSG den Schwellenwert für umfassende Schutzmaßnahmen bildende Zahl von mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage jedenfalls bei der in einem Eilverfahren nur möglichen summarischen Prüfung keine durchgreifenden Bedenken (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2021 - OVG 11 S 17/21, juris, Rn. 41 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - zu denen auch der Erlass von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz gehört (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2019, VG 1 L 179.19, juris, Rn. 35) - die den Erlass des Bescheides rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 21.04.2021 - 1 L 236.21

    Querdenker-Demonstration bleibt verboten

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21
    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).
  • VG Berlin, 30.07.2021 - 1 L 377.21

    Querdenken-Demonstration bleibt verboten

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21
    Die Kammer hat bereits mehrfach entschieden, dass die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen nach dem in § 28a Abs. 3 IfSG normierten Willen des Gesetzgebers der Maßstab für die Beurteilung der Gefahrenlage ist (Beschlüsse der Kammer vom 21. Mai 2021 - VG 1 L 271/21, juris, Rn. 9 und vom 30. Juli 2021 - VG 1 L 377/21, S. 6 f. BA).
  • VG Berlin, 21.05.2021 - 1 L 271.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21
    Die Kammer hat bereits mehrfach entschieden, dass die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen nach dem in § 28a Abs. 3 IfSG normierten Willen des Gesetzgebers der Maßstab für die Beurteilung der Gefahrenlage ist (Beschlüsse der Kammer vom 21. Mai 2021 - VG 1 L 271/21, juris, Rn. 9 und vom 30. Juli 2021 - VG 1 L 377/21, S. 6 f. BA).
  • VG Berlin, 05.06.2019 - 1 L 179.19

    Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen im Falle des Protestcamp

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - zu denen auch der Erlass von Auflagen nach dem Versammlungsgesetz gehört (vgl. Beschluss der Kammer vom 5. Juni 2019, VG 1 L 179.19, juris, Rn. 35) - die den Erlass des Bescheides rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09, juris, Rn. 3).
  • VG Berlin, 24.03.2021 - 1 L 204.21
    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 424.21
    Der Antragsgegner hat die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 VersFG hier zu Recht bejaht (vgl. auch Beschlüsse der Kammer vom 24. März 2021 - VG 1 L 204/21, juris, Rn. 13 und 21. April 2021 - VG 1 L 236/21, juris, Rn. 6).
  • VG Berlin, 11.10.2023 - 1 L 428.23

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Untersagung einer Versammlung

    Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass zu dessen Schutz Eingriffe in die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt sein können (siehe nur Beschluss der Kammer vom 27. August 2021 - VG 1 L 424/21, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 13.05.2022 - 1 L 180.22

    Pro-Palästinensische Versammlungen bleiben verboten

    Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass zu dessen Schutz Eingriffe in die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt sein können (siehe nur Beschluss der Kammer vom 27. August 2021 - VG 1 L 424/21, juris Rn. 7).Daneben umfasst der Begriff der öffentlichen Sicherheit den Schutz der Unversehrtheit der Rechtsordnung jedenfalls insoweit, als deren eine strafbare Verletzung droht.
  • VG Berlin, 20.12.2023 - 1 L 507.23

    Verbot einer propalästinensischen Versammlung

    Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass zu dessen Schutz Eingriffe in die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt sein können (siehe nur Beschluss der Kammer vom 27. August 2021 - VG 1 L 424/21, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 20.09.2021 - 1 K 221.21
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen im Übrigen nicht (vgl. nur Beschluss der Kammer vom 27. August 2021 - VG 1 L 424.21, juris Rn. 10; siehe auch OVG Bautzen, Beschluss vom 9. August 2021 - 3 B 254/21, juris Rn. 34 ff.; VGH München, Beschluss vom 20. Juli 2021 - 25 NE 21.1814, juris Rn. 17 ff.).
  • VG Berlin, 27.08.2021 - 1 L 422.21

    Demonstrationen am Wochenende gegen Corona-Maßnahmen bleiben überwiegend verboten

    Beschlüsse der 1. Kammer vom 27. August 2021 (VG 1 L 422/21, VG 1 L 423/21, VG 1 L 424/21 und VG 1 L 425/21).
  • VG Berlin, 29.04.2022 - 1 L 163.22

    Pro-Palästinensische Demonstration bleibt verboten

    Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass zu dessen Schutz Eingriffe in die Versammlungsfreiheit gerechtfertigt sein können (siehe nur Beschluss der Kammer vom 27. August 2021 - VG 1 L 424/21, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht